Die Europäische Union macht Ernst: Mit dem sogenannten AI Act (Artificial Intelligence Act) will sie eines der weltweit ersten umfassenden Regelwerke für Künstliche Intelligenz (KI) einführen. Die Verordnung, die voraussichtlich ab 2024 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, den Einsatz von KI-Systemen sicherer und transparenter zu gestalten. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Entwickler in der EU, aber auch auf die Schweiz, die sich auf ähnliche Vorschriften einstellen muss.
Der AI Act verfolgt das Ziel, klare Regeln für den Einsatz von KI zu schaffen, insbesondere dort, wo Risiken für Menschenrechte, Sicherheit und Grundfreiheiten bestehen. Die Verordnung teilt KI-Anwendungen in verschiedene Risikoklassen ein:
Für Unternehmen bedeutet der AI Act eine Neuausrichtung ihrer Entwicklung und ihres Einsatzes von KI. Abhängig von der Risikokategorie der eingesetzten KI-Systeme müssen Unternehmen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Zu diesen gehören:
Strafen: Unternehmen, die gegen den AI Act verstoßen, drohen hohe Strafen. Diese können bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – eine deutliche Verschärfung gegenüber bisherigen Vorschriften.
Auch wenn die Schweiz kein Mitglied der EU ist, wird der AI Act auch hier von großer Bedeutung sein. Die Schweiz hat traditionell enge wirtschaftliche Beziehungen zur EU, und um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, ist eine Anpassung an europäische Standards oft unvermeidlich. Der AI Act wird in der Schweiz voraussichtlich nicht 1:1 übernommen, aber es ist wahrscheinlich, dass die Schweizer Gesetzgebung ähnliche Anforderungen einführen wird.
Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, sollten sich also frühzeitig auf die Regelungen des AI Act einstellen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die mit europäischen Partnern zusammenarbeiten oder ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten.
Der AI Act ist ein entscheidender Schritt hin zu einer sichereren und transparenteren Nutzung von KI in der EU. Unternehmen sollten nicht darauf warten, bis die Verordnung endgültig verabschiedet ist, sondern bereits jetzt beginnen, ihre KI-Systeme auf Sicherheitslücken und Risikopotenziale zu überprüfen. Auch in der Schweiz wird es mittelfristig ähnliche Anforderungen geben, weshalb eine proaktive Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen sinnvoll ist.
Die Investition in Compliance-Maßnahmen ist nicht nur aus rechtlicher Sicht notwendig, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in den verantwortungsvollen Umgang mit KI.